Themenarbeit 2024: „Sweet Sixteen“ (Mehr Informationen hier)

Datenschutzerklärung

Durch den Besuch der Website der Stadt können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff Dritter geschützt werden kann.

Sofern innerhalb des Internetangebots die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (email Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist., - soweit technisch möglich und zumutbar- auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

Verschlüsselte Nachrichten - sichere Kommunikation mit der Stadtverwaltung Neustadt b. Coburg

Für die sichere Kommunikation mit der Stadt Neustadt b. Coburg steht aktuell eine Möglichkeit zur Verfügung:

De-Mail - Sichere Mail-Kommunikation mit der StadtverwaltungE-Mails werden im Regelfall unverschlüsselt übers Internet gesendet, haben somit Postkartencharakter und können von Dritten gelesen werden.
Wenn Sie vertrauliche Informationen per E-Mail übermitteln wollen, sollten Sie deshalb die E-Mail verschlüsseln. Eine sehr leicht zu handhabende Möglichkeit hierzu bietet De-Mail.

De-Mail ist ein sicherer elektronischer Nachrichtendienst, der das vertrauliche und nachweisbare Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet anbietet (verschlüsselter und authentifizierter Versand von Mails und Dateianhängen). Mit den Versand-/Zustelloptionen Versandbestätigung und Empfangsbestätigung ist dies mit einem „Einschreiben“ gleichzusetzen. Mit hohem Sicherheitsniveau (mit der eID des neuen Personalausweises oder alternativ z. B. mit einem TAN-Verfahren z. B. zu mobilen Endgeräten) erstellte De-Mails mit der Zustelloption „absenderbestätigt“ erfüllen bzw. ersetzen die Schriftform (elektronische Unterschrift — siehe § 3a Abs. 2 LVwVfG: soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist).

Die Stadt Neustadt b. Coburg hat die zentrale De-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Über diese bietet die Stadtverwaltung die sichere Kommunikation über De-Mail an — zunächst und bis auf weiteres ohne zusätzliche Ende zu Ende Verschlüsselung.

Alle an diese Adresse versandten De-Mails werden vom De-Mail-Provider angenommen und im De-Mail-Postfach der Stadtverwaltung abgelegt. Damit gelten sie rechtlich als eingegangen und zugestellt.

Hinweis: Um eine De-Mail an die Stadtverwaltung senden zu können, müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Eine genaue Beschreibung zum Vorgehen finden Sie beim jeweiligen Anbieter.

Social-Media-Nutzungskonzept der Stadt Neustadt bei Coburg

Was sind Soziale Netzwerke, Soziale Medien bzw. Social Media überhaupt?
Social Media (auch soziale Medien) sind digitale Medien und Methoden, die es Nutzern ermöglichen, sich im Internet zu vernetzen, sich also untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in einer definierten Gemeinschaft oder offen in der Gesellschaft zu erstellen und weiterzugeben. Der Begriff „Social Media“ dient auch zur Beschreibung einer neuen Erwartungshaltung an die Kommunikation und wird zur Abgrenzung vom Begriff Medium für ein Druckwerk oder einen Rundfunkkanal stets im Plural verwendet. Dies soll signalisieren, dass es sich um mehr handelt als um einzelne Medien oder Kanäle (siehe WIKIPEDIA).

Grob einteilen lassen sich Social Media wie folgt:

  • Soziale Netzwerke (zum Beispiel Facebook, Twitter)
  • Foto- und Videonetzwerke (zum Beispiel YouTube, Vimeo, Persicope)
  • Mobile Communitys (zum Beispiel Instagram, Snapchat)
  • Messenger-Dienste (zum Beispiel WhatsApp, Facebook Messenger)
  • Blogs (zum Beispiel Corporate Blogs, Tumblr)
  • Open-Source-Plattformen (zum Beispiel Wikipedia)
  • Musik- und Audioplattformen (zum Beispiel Spotify, Deezer)
  • Sharing-Plattformen (zum Beispiel Slideshare, Scribd, medium.com)[1]

Das Besondere an Social Media ist: Sie ermöglichen den Dialog mit Nutzern, die sogenannte Many-to-many-Kommunikation. User produzieren Inhalte (User Generated Content) und über diese Inhalte findet ein permanenter, zeitlich unbegrenzter Austausch mit anderen Usern statt.

Warum nutzt die Stadt Neustadt b. Coburg Soziale Netzwerke?
„Stadt muss dort stattfinden, wo die Menschen sind und
wenn viele Menschen Soziale Medien nutzen,
dann muss sich die Stadt dorthin begeben!“
Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg
Die Sozialen Medien gehören heutzutage genauso zum Alltag wie das Telefon oder das Internet. In kurzer Zeit haben sie die Mediennutzung und das Kommunikationsverhalten nachhaltig verändert. Kommunikation verläuft nicht länger von wenigen Sendern zu vielen Empfängern (one-to-many-Kommunikation). Jeder ist heute Sender und Empfänger zugleich, sodass auch die Grenzen zwischen Medienproduzenten und Medienempfängern verschwimmen. Wo früher Informationen von offiziellen Stellen kamen, kann heute jeder alles im Internet veröffentlichen, was er möchte. Die bisher bekannten und bewährten Medien wie zum Beispiel Tageszeitung, Fernsehen und Radio haben eine ernstzunehmende Konkurrenz bekommen. Junge Menschen lesen zum Beispiel immer weniger die Tageszeitung. Sie holen sich die Informationen aus dem Internet bzw. über die Sozialen Netzwerke. Deshalb muss man sich auch als öffentliche Verwaltung bewusst sein: Wenn man viele Bürger für städtische Themen interessieren möchte, darf man die Sozialen Netzwerke nicht mehr außer Acht lassen. Menschen aller Generationen verbringen immer mehr Zeit im Internet und in den Sozialen Medien.

Welche Vorteile erhofft sich die Stadt Neustadt b. Coburg von der Nutzung Sozialer Medien?
Austausch und Kontaktpflege mit Bürgern, Touristen etc.
Wertvolles Kommunikationsinstrument in einer Krisensituation
Kostengünstiger und direkter Zugang zur Öffentlichkeit
Steigerung des Bekanntheitsgrades
Verbesserung des Images
Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen
Stärkung des Wirtschaftsstandort Neustadt b. Coburg
Darstellung als moderne, familienfreundliche Stadt

Welche Risiken gibt es bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken?

  • Ausspionieren der Privatsphäre
  • Anprangerung, Diskreditierung
  • Belästigung durch Werbung/Spam
  • Identitätsdiebstahl
  • Internetbetrug
  • Abzocke

Datenschutzfolgenabschätzung
Aufgrund der Vorgaben der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) ist für die Angebote der Stadt Neustadt b. Coburg gemäß Art. 35 Abs.1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat:
Link zur Datenschutzfolgenabschätzung

Welche Social Media Kanäle nutzt die Stadt Neustadt b. Coburg?
Die Social Media Landschaft ist riesig. Über 260

Anbieter werden in 25 Kategorien aufgelistet (Stand 2017).

Die Stadt Neustadt b. nutzt aktuell nur www.facebook.com/stadt-neustadt-bei-coburg-1427973464116932

Facebook ermöglicht die Erstellung von Profilen zur Darstellung der eigenen Person, von Unternehmensseiten zur geschäftlichen Präsenz, sowie von Gruppen zur privaten Diskussion gemeinsamer Interessen. Die Profile können durch Freundschaftsanfragen untereinander vernetzt werden, wobei eine unbeschränkte Anzahl von Abonnenten (analog den Followern auf Twitter) möglich ist, die Höchstgrenze von direkt verbundenen Freunden ist jedoch auf 5.000 Freunde beschränkt. Die Stadt Neustadt b. Coburg hat seit 2015 eine Facebook-Seite.
Link zur Datenrichtlinie von Facebook: www.facebook.com/policy.php

http://www.facebook.com/policy.phpWir können Social Media nicht ignorieren, wir können es auch nicht stoppen. Über eine Stadt wird gesprochen, auch wenn sie selbst nicht mitredet. Deshalb nutzt die Stadt Neustadt b. Coburg diese Plattform.

Alternative Informations- und Kommunikationswege
Man muss sich nicht zwingend bei Facebook und Co. anmelden, um sich über die Stadt Neustadt b. Coburg zu informieren. Alternativ kann man den städtischen Internetauftritt unter www.neustadt-bei-coburg.de aufrufen. Hier findet man nicht nur alle wichtigen Informationen rund um die Stadtverwaltung, es werden auch alle städtischen Pressemitteilungen veröffentlicht.

Über unser Mitteilungsblatt wird man ebenfalls auf dem Laufenden gehalten. Öffentliche Bekanntmachungen werden im Mitteilungsblatt der Stadt Neustadt b. Coburg veröffentlicht. Das Blatt geht allen Haushalten kostenlos zu. Im Internet finden sich die einzelnen Ausgaben unter http://www.neustadt-bei-coburg.de/leben-in-neustadt/rathaus/veroeffentlichungen/mitteilungsblatt.html

Unter www.neustadt-bei-coburg.de/kontakt findet man mehrere Möglichkeiten, um mit der Stadt Neustadt b. Coburg in Kontakt zu treten.

Wichtig zu wissen
Verantwortlich für die redaktionelle und technische Betreuung der städtischen Präsenzen in den oben genannten Sozialen Netzwerken:

Inhaltliche Verantwortung gemäß § 6MDStv:
Ulrich Wolf
Referat 1 der Stadt Neustadt
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b. Coburg
Tel.: 09568 - 81-111
Fax. 09568 - 81-222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpartner rund um den Datenschutz:
Stabsstelle Rechnungsprüfung und Controlling
Herr Fröber - Datenschutzbeauftragter
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b. Coburg

Telefon: 09568-81-170
Telefax: 09568 - 81-222
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für weitere Pflichtangaben nach § 5 TMG verweisen wir an dieser Stelle auf unser Impressum unter www.neustadt-bei-coburg.de

Datenschutzfolgeabschätzung

Die Stadt Neustadt b. Coburg betreibt in den nachfolgend genannten Sozialen Medien eine eigene Präsenz (nachfolgend Angebote):

www.facebook.com/stadt-neustadt-bei-coburg-1427973464116932

Aufgrund der Vorgaben der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) ist für die Angebote der Stadt Neustadt b. Coburg gemäß Art. 35 Abs.1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Risikoidentifikation
Die eigenen Angebote lösen das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt, und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.

Die Nutzung Sozialer Medien durch solche Angebote hat jedoch weitreichende Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken und ähnlichem. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (nachfolgend LfDI) geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die Soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität des jeweiligen Sozialen Netzwerkes bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass die Stadt Neustadt b. Coburg sich und anderen die Risiken Sozialer Netzwerke bewusst macht. Auf diese Risiken, die generell mit der Nutzung Sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer insbesondere durch das Social Media-Nutzungskonzept der Stadt Neustadt b. Coburg hingewiesen.

Die Abschätzung der Folgen der Nutzung Sozialer Medien stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:
Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung Sozialer Medien einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung durch die Stadt Neustadt b. Coburg. Auch wird durch die Beiträge der Stadt Neustadt b. Coburg in den Angeboten selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.

Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem jeweiligen Account in Sozialen Medien oder anderen Accounts verarbeitet werden schon öffentlich zugänglich bzw. frei im Internet verfügbar.Jedoch werden die Inhalte durch das Erscheinen auf dem jeweiligen Angebot der Stadt Neustadt b. Coburg und die

Wechselbeziehung einer breiteren/"spezifischeren" Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.

Auch dadurch, dass die Stadt Neustadt b. Coburg sich innerhalb Sozialer Medien mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer des Accounts.

Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Logdaten durch den jeweiligen Plattformanbieter erhoben.

Risikoanalyse
Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch den Betreiber des jeweiligen Sozialen Netzwerkes und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch den jeweiligen Plattformbetreiber selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch das jeweilige Angebot der Stadt Neustadt b. Coburg nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Da die jeweiligen Beiträge auch noch anderweitig veröffentlicht werden, entsteht auch kein Zwang der Teilnahme an einem der Sozialen Netzwerke.

Risikobewertung
Insgesamt ist das durch die Angebote verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

Zudem trägt die Stadt Neustadt b. Coburg aktiv dazu bei, das Risiko weiter zu senken. Hierzu zählt insbesondere die Aufklärung über die Datenschutzerklärung bzw. das Social Media-Nutzungskonzept der Stadt Neustadt b. Coburg.

Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre des Nutzers: So besteht bei einer Nutzung Sozialer Netzwerke keine Pflicht den jeweiligen Klarnamen zu führen. Außerdem kann sich der Nutzer durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen durch die Stadt Neustadt b. Coburg bei etwaigen ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts des "störenden" Nutzers. Die Stadt Neustadt b. Coburg hat zudem für die Nutzung ihrer Angebote eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung bei der Betreuung geachtet wird.

Ergebnis
Die Angebote der Stadt Neustadt b. Coburg in den genannten Sozialen Medien sind angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Die Stadt Neustadt b. Coburg verpflichtet sich zudem, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung nötigenfalls zu wiederholen und fortzuentwickeln.

Salvatorische Klausel

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen des Textes der geltenden Rechtslage nicht , nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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